Gezielt fördern - nach Ihren Wünschen

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Gemeinsam mehr erreichen.


Zustiftungen gehen zu 100 Prozent in das Grundstockvermögen der Stiftung ein. Nur die daraus erwirtschafteten Erträge dürfen zur Zweckverwirklichung herangezogen werden. Dabei können Sie zwischen einer ungebundenden und einer zweckgebundenen Zustiftung wählen. Ungebundene Zustiftungen fließen in die Förderprojekte der Stiftung ein.


Bitte beachten Sie, dass die im Video angesprochene Höhe der Zustiftungen von 20.000 Euro in 2023 auf 100.000 Euro erhöht wurde.

Bei zweckgebundenen Zustiftungen bestimmen Sie selbst, wie Ihr Kapital verwendet wird. Die Zustiftung erhält einen zusätzlichen Namen nach Ihrer persönlichen Wahl. Zustiftungen sollten einen Betrag von 100.000 Euro nicht unterschreiten.

Die Vorteile Ihrer Zustiftung: